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Kosten und Erstattung 

Was kostet eine Behandlung? 

stillvolles dekoratives Regel mit Kaktus , Kerze und einer Hand
Abschnitt eines Regal, es ist eine Hand aus Holz und eine Uhr zu sehen
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Behandlung Erwachsene

Erstbehandlung:     120,- €

Folgebehandlung:  105,- €

Behandlung

Kinder

Erstbehandlung:     90,- €

Folgebehandlung:  65,- €

Eine osteopathische Behandlung dauert bei Erwachsenen ca. 50 bis 60 Minuten und bei Kindern ca. 30 bis 45 Minuten. Für die Erstbehandlung plane ich etwa 15 Min. zusätzlichen Zeitaufwand ein. 

Welche Kosten werden erstattet?

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker.

Die Behandlungskosten werden von den privaten Krankenkassen je nach den von Ihnen  mit der Krankenkasse abgeschlossenen Vertragsbedingungen grundsätzlich übernommen.


Viele gesetzliche Krankenkassen erkennen inzwischen den Wert osteopathischer Behandlungen an und übernehmen anteilig die Kosten, sofern eine ärztliche Empfehlung vorliegt und eine ordnungsgemäße Rechnung eingereicht wird. Der Umfang der Bezuschussung variiert  jedoch je nach Krankenkasse erheblich. 

Wichtiger Hinweis: Einige gesetzliche Krankenkassen fordern für die Erstattung eine Kassenzulassung, wie sie für Physiotherapie- Praxen üblich ist. Diese Anforderungen (z.B. bestimmte Raumgrößen/Raumhöhen und physiotherapeutische Leistungen) haben nichts mit der Qualifikation eines Osteopathen zu tun.   

Die Vorraussetzungen für die Erstattung (ein 5-jähriges abgeschlossenes Osteopathiestudium mit mindestens 1350 Unterrichtsstunden an einer anerkannten Schule, sowie Mitglied in einem Verband für Osteopathie mit Erscheinen auf der Therapeutenliste) werden in meiner Praxis erfüllt.

Da meine Praxis - keine Kassenzulassung für Physiotherapie besitzt, übernehmen bestimmte Kassen, darunter die AOK Baden- Württemberg, leider keine Kosten. 

Bitte erfragen Sie die geltenden Konditionen direkt bei Ihrem Versicherer oder informieren Sie sich im Internet. 

​Unter https://www.osteopathie.de/service-krankenkassenliste können Sie einen möglichen Anspruch einsehen. Da jede Krankenkasse dies anders handhabt, übernehme ich keine Haftung, stehe Ihnen aber bei Fragen gerne telefonisch zur Verfügung.

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